Information

Entsorgung von Elektroaltgeräten

Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind durch dieses Zeichen, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, gekennzeichnet:

MuelleimerMuelleimer

Haushaltsbatterien und -akkus können in jedem Manufactum Warenhaus und in jedem Magazin Laden
abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall dort, wo vergleichbare Produkte verkauft
werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden, und unabhängig von Marke und Typ. Bitte kleben Sie bei Hochleistungsbatterien vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien geben Sie bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/Recyclinghofes ab.

Elektroaltgeräte umweltgerecht entsorgen

Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

Muelleimer mit BalkenMuelleimer mit Balken

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof, abzugeben. Elektroaltgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus finden Sie zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe unter: www.take-e-back.de
Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort – unabhängig von der Anzahl Ihrer Altgeräte – kostenlos angenommen. Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer als 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass Sie ein Neugerät bei uns erworben haben und dies auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen können.

Kostenlose Abholung von Altgeräten

Wird Ihnen ein Neugerät der Kategorien 1, 2 oder 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes an den privaten Haushalt geliefert, haben Sie gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Sie werden daher direkt im Bestellprozess nach Ihrer Absicht gefragt, ob Sie bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchten.

Warum müssen Elektroaltgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich, werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die sich verknappenden Ressourcen geschont.

Hinweis zur Abfallvermeidung

Gemäß den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gemäß ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch die Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/

Batterien, Akkus und Lampen/Leuchtmittel bitte entfernen

Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, entfernen Sie bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorgen Sie diese dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernen Sie bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektroaltgeräten. Bitte entsorgen Sie beides dann getrennt wie unten beschrieben.

Daten löschen nicht vergessen

Bitte beachten Sie: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

Lampen/Leuchtmittel und Leuchten umweltgerecht entsorgen

Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoffhof/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgeben. Außerdem finden Sie zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe unter: www.take-e-back.de Lampen/Leuchtmittel und Leuchten werden dort kostenlos angenommen.

Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie bitte Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüften Sie das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.

Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie die Lampe bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.