Signallampe Krypton, klar. Mittlere Lebensdauer 8.000 h. Zulässige
Brennstellung max. 105°. Höhe
9 cm, Ø 6 cm. Sockel E 27.
60 W. Lichtstrom 420 Lumen.
75 W. Lichtstrom 600 Lumen.
Verkehrsfähig. Signallampen.
Signallampen kommen, wie der Name
schon andeutet, in Verkehrssicherungsanlagen
(vulgo: Ampeln) zum Einsatz.
Mit verstärkter, neunfacher Wendelkonstruktion
trotzen sie dort dem Zahn der
Zeit im Durchschnitt 8.000 Stunden lang
(zum Vergleich: konventionelle Glühbirnen
geben nach rund 1.000 Stunden den
Geist auf). Diese Lebensdauer erkauft
man mit einer geringeren Lichtausbeute
(etwa 600 Lumen im Vergleich zu 935
Lumen bei der 75-W-Version). Zudem ist
bei Signallampen die sogenannte Brennstellung,
also der Winkel, in welchem sie
(aus der Vertikalen gekippt, Sockel
unten, Kolben oben) betrieben werden
dürfen, beschränkt. Bei unseren beträgt
er 105°, sie funktionieren also auch in
der Horizontalen und 15° darüber hinaus.
Sie eignen sich damit für mehr
Leuchten, als man spontan vermuten
würde – darunter viele Tisch-, Steh-,
Wand- und Außenleuchten und selbst
etliche Deckenleuchten aus unserem
Sortiment. Wenn also dereinst auch
die klare Glühlampe dem Bannstrahl der
Bürokraten erlegen ist, könnte die Signallampe
als Leuchtmittel der Wahl in
all jenen Leuchten reüssieren. Ein um so
reizvollerer Gedanke, als die Signallampe
mit ihrer methusalemischen Lebenserwartung
ein Bevorraten bis weit in die
Zukunft erlaubte, stünde da nicht jene
Verordnung im Raum, die das Verwenden
von Signallampen im Haushalt nicht
vorsieht. Schade. Hier also: Signallampen
für Ihre private Ampelanlage.
Licht aus. Spot an.
Seit 2009 gilt sie nun, die
landläufig als „Glühbirnenverbot“ bekannte,
nicht uneingeschränkt populäre
und uns unvermindert suspekte Verordnung
der Europäischen Union. Und
auch der beleuchtungstechnisch nur
am Rande Interessierte hat inzwischen
bemerken müssen, daß an gleichwertigen
Ersatz für eine durchgebrannte
Glühbirne, sofern mattiert, nicht mehr
heranzukommen ist. Aus den Bau- und
Supermärkten sind die Restbestände
weitestgehend verschwunden (wir haben
zumindest in den letzten Wochen
keine mehr entdecken können), und
auch unsere eigenen, großzügig dimensionierten
Bestände der matten Ware gehen deutlich schneller zur
Neige als gedacht.
Das ist um so bitterer, als neben dem
auf uns zukommenden Verlust an gewohnter
Lichtqualität die Tatsache zu
beklagen ist, daß wir demnächst par
ordre de mufti die wochenendliche Entsorgungstour
zu Altglas- und Papiercontainer
um die Visite der Abgabestelle
für Elektronikschrott zu erweitern
hätten, um dort all jener verblichenen,
quecksilberhaltigen Kompaktleuchtstoffgeräte
ledig zu werden, die man
uns momentan als umweltfreundlich,
weil energiesparend, teuer verkauft.
Wer auf der Suche nach einer Erklärung
für diese spezielle Form der Bürokratenlogik
den spröden Urtext der Verordnung
konsultiert, wird nicht zwangsläufig
klüger, lernt aber, daß sich ihr
Geltungsbereich auf „Haushaltslampen
mit ungebündeltem Licht“ beschränkt.
Was die Aufmerksamkeit auf die peripheren
Bereiche der Leuchtmittelindustrie
lenkt, und damit auf die Frage, wie
es um all jene Glühlampen konventioneller
Technik bestellt ist, deren Tätigkeitsfeld
jenseits des Haushalts liegt,
und die folgerichtig von den rigiden Bestimmungen
der Verordnung unbehelligt
bleiben.
Hinweis:
Speziallampe für Signalverkehrsanlagen (Ampeln). Nicht für die Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet.
Die Energieeffizienzklasse wird auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben.