CT1+-Gerät mit Anrufbeantworter

Menge

Bestellnummer:80704

Preis:159,00 Euro

Verfügbarkeit
ausverkauft, nicht mehr lieferbar

Produktinformation – CT1+-Gerät mit Anrufbeantworter

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2009 dürfen schnurlose Telefone nach dem CT1+-Standard – also auch dieses Gerät – nicht mehr an das deutsche Telefonnetz angeschlossen werden, da die Betriebserlaubnis zum 31. Dezember 2008 erloschen ist. Was dies bedeutet und weshalb wir die Telefone trotzdem anbieten, lesen Sie weiter unten. Um sicherzustellen, daß jeder Kauf eines solchen Telefons in Kenntnis dieser Umstände erfolgt, bitten wir vor Versand des Gerätes zunächst um Bestätigung der Kenntnisnahme per Unterschrift auf einer vorbereiteten Erklärung. Sobald uns diese vorliegt, erfolgt der Versand an Sie. Das Bestätigungsformular können Sie als PDF-Dokument zum Ausdruck herunterladen. Auf Wunsch senden wir es Ihnen auch gerne zu. Beim Kauf des Geräts in einem unserer Warenhäuser bitten wir Sie ebenfalls um Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Die erforderlichen Unterlagen halten wir vor Ort für Sie bereit.

Unser strahlungsarmes CT1+-Schnurlostelefon bieten wir jetzt auch mit integriertem Anrufbeantworter an. Der elektronische Speicherbaustein hat eine Gesamtaufzeichnungsdauer von 15 Minuten und ist mittels Batterien gegen möglichen Informationsverlust bei Stromausfall gesichert. Zwei verschiedene Ansagetexte können aufgesprochen und über Tasten an der Basisstation oder am Handgerät geschaltet werden. Reichweite 100 m (im Haus) bzw. 300 m (draußen). Ton- oder Impulswahlverfahren und Direktwahl, Mithör-, Paging- und Gegensprechfunktion (für Gespräche zwischen Basisstation und Hörer), Wahlsperre. Verstellbare Hörerlautstärke. Kurzwahlspeicher für 20 Nummern. Im Lieferumfang: Handgerät und Feststation; 3 wiederaufladbare Akkus (Größe AA), Steckernetzgerät und Telefonanschlußschnur (Kabellänge je 3 m). Basisstation Höhe 5 cm, Länge 18 cm, Breite 15,5 cm. Handgerät Höhe 2 cm, Länge 17 cm, Breite 5 cm. Gesamtgewicht 530 g. Eine ausführliche Bedienungsanleitung liegt bei.

Sieg der Vernunft. CT1+ darf bleiben.

Nach einigem Hin und Her in Politik und Medienlandschaft ist seit einigen Monaten klar, daß auch für Deutschland gilt, was für Österreich und die Schweiz schon länger feststeht: Telefone mit dem CT1+-Standard dürfen weiterhin verkauft werden, genauso wie ihr Betrieb geduldet wird. Im unwahrscheinlichen Fall, daß eine Störung durch ein solches Telefon gemeldet wird, wird die Bundesnetzagentur lediglich eine Aufforderung zur Unterlassung verschicken. Erst wenn sich der Betreiber trotzdem weigert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Produktinformation CT1+-Geräte

Seit dem 1. Januar 2009 dürfen schnurlose Telefone nach dem CT1+-Standard – also auch dieses Gerät – nicht mehr an das deutsche Telefonnetz angeschlossen werden, da die Betriebserlaubnis zum 31. Dezember 2008 erloschen ist. Der Grund: Die Sendefrequenzen sind an einen Mobilfunkbetreiber vergeben worden. Theoretisch könnte es damit durch den Betrieb von CT1+-Telefonen zu Störungen dieser anderweitigen Nutzung (und auch umgekehrt) kommen. Experten halten dies aber aufgrund der geringen Sendeleistung für unwahrscheinlich.

Trotzdem kündigte die Bundesnetzagentur zunächst eine harte Linie an. Als Grund wurde die zu erwartende massive Störung der neuen Frequenznutzung durch CT1+ genannt. Von aktivem Aufspüren war die Rede, auch von hohen Kosten und Strafen. Die weitgehend unreflektierte Wiedergabe dieser Linie in den Medien führte zur Verunsicherung der Öffentlichkeit und letztlich zur Annahme, es handele sich definitiv um ein Verbot.

Dann kam es im November 2008 zur Wende durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Fazit: Der Verkauf von CT1+-Geräten ist legal, der Betrieb wird weiterhin mit Einschränkung geduldet. Dennoch wurden in den Medien immer noch zum Teil anderslautende Informationen verbreitet. Warum, darüber mag man spekulieren. Manche Berichterstatter müssen sich fragen lassen, ob sie sauber recherchiert haben. Möglicherweise hat man sich vorschnell in Richtung Behördenargumentation leiten lassen oder gar Informationen von Anbietern vertraut, die den Verkauf von DECT-Telefonen fördern wollen?

Um es zu wiederholen: Der Verkauf der Geräte ist weiterhin legal, ihr Betrieb nicht; er wird aber mit Einschränkung über den 31. Dezember 2008 hinaus geduldet, solange keine Störung durch das CT1+-Gerät erfolgt und festgestellt wird. Die Bundesregierung weist außerdem darauf hin, daß die Bundesnetzagentur keine Fahnder zum Aufspüren der Geräte einsetzen wird. Außerdem ist bei einer – theoretisch möglichen – Verfolgung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Laut Bundesnetzagentur drohen erst dann Konsequenzen, wenn eine Störung gemeldet, der Betrieb trotz Aufforderung aber nicht unterlassen wird. Erst dann können Kosten für den Betreiber entstehen.

Zur Information:

Ein schnurloses DECT-Gerät sendet ständig mit modulierter, „gepulster“ Hochfrequenz – vereinfacht gesagt, es strahlt ohne Unterbrechung.

Ein CT1+-Gerät, wie wir es anbieten, arbeitet dagegen mit als völlig unbedenklich angesehenem Funk – und zwar nur dann, wenn wirklich telefoniert wird. Ein kaum hoch genug zu schätzender Vorteil, den man mit einer geringfügig schlechteren Klangqualität erkauft.

Noch ein Hinweis: Bei Erreichen der maximalen Reichweite kommt es bei einem DECT-Telefon zu Aussetzern bzw. dem Abbruch der Verbindung; bei einem CT1+-Telefon nimmt die Übertragungsqualität sukzessive mit der Entfernung von der Basisstation ab.

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