Höhe 10,5 cm, 6 cm Ø. Sockel E 27. Energieeffizienzklasse D (28 W) bzw. C (42–105 W). Ausphasungsdatum September 2009.
Bereits in diesem Jahr kommt das Ende der mattierten Glühlampen, und weitere Opfer werden folgen. Die von der EU glorifizierte Energiesparlampe wird nun das Maß aller Dinge, ungeachtet zahlreicher ökologischer, technischer, physiologischer, medizinischer und wirtschaftlicher Gegenargumente. Wir meinen, daß es sehr wohl ein breites Spektrum an Leuchmitteln geben muß, um verschiedenen Anforderungen entsprechend individuellen Zwecken dienen zu können, denen man mit nur einem Leuchtmitteltyp nie gerecht wird. Darum pflegen wir unsere ebenso herzliche wie vielfach geteilte Abneigung gegen die sogenannte Energiesparlampe mit Bedacht.
Die Ursache der zum Teil vehementen Antipathie vermuten wir in folgendem Zusammenhang: Die Physik unterscheidet Temperatur- und Lumineszenzstrahler. Zu ersteren gehören herkömmliche Glühlampen und Halogenleuchtmittel; ihr Lichtspektrum ähnelt in seiner Homogenität und mit dominierenden Rotanteilen dem des Feuers, der ältesten und lange Zeit einzigen künstlichen Lichtquelle des Menschen. Das Licht von Lumineszenzstrahlern dagegen – dazu gehören sämtliche Leuchtstofflampen – resultiert aus einem technisch initiierten Entladungsprozeß. Die Spektren dieses sozusagen synthetischen Lichts verfügen über ein eher heterogenes Spektrum mit deutlichen Spitzen, zumeist im blauen Bereich, was das mehr oder weniger ausgeprägte, in einem Empfinden von Diffusität und/oder Unnatürlichkeit sich manifestierende Unbehagen an dieser Lichtgattung erklärt.
Unsere Zuneigung gilt folgerichtig – wenn es schon einen Ersatz braucht – der Halogenglühlampe. Sie benötigt etwa 20–30% weniger Energie, hält rund doppelt so lange wie ihr klassisches Pendant (nämlich ca. 2.000 Betriebsstunden) und ist zudem dimmbar. Doch ist auch ihr nach dem Willen der EU-Kommission ein Ende auf Raten bestimmt. Wir bieten sie an – solange verfügbar. Im übrigen empfehlen wir zu differenzieren, Leuchtmittel nach ihrer Zweckmäßigkeit einzusetzen und die Entwicklung der (für die Innenraumbeleuchtung leider noch nicht ausgereiften) LED-Technik im Auge zu behalten. Die nämlich dürfte sich als weitaus tragfähiger erweisen als die mißliche Energiesparlampe.
Die EU-Verordnung „zur Durchführung
der Richtlinie 2005/32/EG des
Europäischen Parlaments und des
Rates im Hinblick auf die Festlegung
von Ökodesign-Anforderungen an
nicht gerichtete Haushaltslampen“
unterbindet, zeitlich gestuft, das „Inverkehrbringen“
der von ihr erfaßten
Lampentypen durch die Hersteller,
nicht aber deren Verkauf und deren
Gebrauch. Das bedeutet, daß etliche,
vornehmlich konventionelle Leuchtmittel
endgültig erst dann vom Markt
verschwinden, wenn die im Handel
befindlichen Bestände abverkauft sind.
Glüh- und Halogenglühlampen werden
früher oder später mit einem Verbot des
Inverkehrbringens belegt (die Angaben
gelten für konventionelle Glühlampen):
Matte Glühlampen:grundsätzlich ab
September 2009
Klare Glühlampen:gestuft nach Wattage
und Energieeffizienzklassen (von
A = sehr effizient bis G = wenig effizient; konventionelle Glühbirnen liegen
zwischen D und F, Halogenglühlampen
überwiegend bei C)
27.11.2009 von Max Biela
16 von 16 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
..dass auch diese Leuchtmittel dem Verbot zum Opfer fallen. Schöne Lichtfarbe und Farbwiedergabe, geringere Temperatur als das "Original" und im Gegensatz zu den klaren Halogen-Glüh-Ersatz-Lampen werfen diese matten Ausführungen keinen erkennbaren Schatten der Halogen-Innenkonstruktion auf den Lampenschirm. Wen der Typenaufdruck am Kopf stört, kann diesen mit Nitroverdünnung einfach wegputzen. Preis/Leistung: Top!
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Klassische Warenkunde von 1920